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Ob man nun von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung oder einfach innerhalb des Systems zu einem anderen Anbieter der privaten Krankenversicherung wechseln möchte, bestimmte Punkte sollte man bereits im Vorfeld beachten. Was dabei besonders wichtig ist, verrät die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Verbraucherzeitschrift „Finanztest“.
Zum einen sollte man bedenken, dass bei der privaten im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung alle Familienmitglieder einzeln versichert werden müssen. Eine Familienversicherung, bei der Kinder oder auch unter bestimmten Voraussetzungen der Ehepartner kostenlos mitversichert sind, gibt es hier nicht. Besonders bei Familien mit mehreren Kindern kann dieser Umstand schnell zu einer Kostenfalle werden.
Desweiteren berechnet die private Krankenversicherung die Beiträge anhand des Alters und des Gesundheitszustands. Es kommen also in den meisten Fällen erneut Gesundheitsfragen auf einen zu. Ist die eigene Gesundheit nicht optimal drohen Prämienaufschläge, die schnell teuer werden können. Im ungünstigsten Fall kann man sogar abgelehnt werden. Die erwähnten Aufschläge sind nicht bei allen Anbietern gleich, weshalb ein Vergleich im Internet sehr sinnvoll ist.
Jeder, der einen Wechsel anstrebt, muss außerdem die Beitragsentwicklung der Anbieter im Auge haben, denn nur wenige können mit Beitragsstabilität punkten. Hierfür empfehlen sich Rating-Agenturen wie map-Report oder Assekurata.

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Viele privat Versicherte haben sich lediglich für den Basistarif entschieden. Dieser ist zum einen natürlich günstig, sichert aber gleichzeitig nur die medizinische Grundversorgung ab. Zusätzliche Leistungen müssten extra hinzugewählt werden.
Auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke bezüglich der ärztlichen Versorgung der Bürger musste die Bundesregierung nun einräumen, dass unter Umständen Privatpatienten, die nur im Basistarif versichert sind, die Behandlung verweigert werden könne und dies trotz regelmäßiger Beitragszahlungen.
Der Grund dafür ist, dass bisher nur vier der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Ärzten entsprechende Verträge abgeschlossen bzw. entsprechende Regelungen in den Satzungen umgesetzt haben. Der Sprecher der Bundesregierung betonte jedoch, dass man nicht davon ausgehe, dass Patienten nicht behandelt werden würden. Natürlich gebe es Einzelfälle, jedoch sei nicht mit einem Massenphänomen zu rechnen. In Kürze wolle man die fehlenden Vereinbarungen nachholen. Na dann, hoffen wir das Beste!

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In den vergangenen letzten Jahren hatten die meisten privat Versicherten mit stetig wachsenden Beiträgen zu kämpfen. Auch 2011 hatten viele Versicherer ihre Beiträge angehoben. Laut Experten wird dieser Trend so weitergehen. Eine Verbesserung der Lage ist also nicht in Sicht.
Als einen Grund dafür sehen die privaten Krankenversicherungen, dass immer weniger Versicherungsnehmer sich für günstige Tarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattungen entscheiden. Die Krankenversicherung muss hier im Leistungsfall den vollen Betrag zahlen, was höhere Kosten verursacht.
Dies führen manche auf das 2009 verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz zurück, nach dem Steuerzahler sämtliche Beiträge zur Krankenversicherung, die das existenznotwendige Versorgungsniveau sicher stellen, von der Steuer absetzen können. Der Selbstbehalt kann hier jedoch nicht geltend gemacht werden, was dazu führt, dass viele sich nicht mehr für solche Tarife entscheiden. In vielen anderen Bereichen steigen zudem kontinuierlich die Kosten, so dass man in der privaten Krankenversicherung weiterhin nicht um Beitragserhöhungen herumkommen wird.
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