Die Stiftung Warentest weist in diesen Tagen darauf hin, dass ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung dem Versicherten einige finanzielle Vorteile bieten kann. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Anbietern ist meist sehr schwer, doch ein Wechsel des Tarifs innerhalb seines bisherigen Anbieters ist durchaus möglich.
Dabei darf weder ein Wechselzuschlag noch eine erneute GesundheitsprĂŒfung gefordert werden. Eine neue GesundheitsprĂŒfung ist nur dann erlaubt, wenn der neue Tarif mehr Leistungen bietet als der alte.
Wechselnde Bestandskunden zahlen in diesem Kontext immer weniger als Neukunden. Da die Versicherer ihre gĂŒnstigen Tarife jedoch nur selten verraten, kann man ab sofort auf der Homepage der Stiftung Warentest individuelle Umsteigetarife erfahren.
DafĂŒr fĂŒllt man einen Fragebogen aus, in dem man u.a. angibt, was einem bei der privaten Krankenversicherung wichtig ist und was nicht, wie zum Beispiel Erstattungen bei Sehhilfen, Zahnbehandlungen etc.
In den letzten Tagen meldeten mehrere Medien, das 23 der rund 160 gesetzlichen Krankenkassen in einer extrem schlechten finanziellen Lage steckten, dass sie sogar als âgefĂ€hrdetâ eingestuft wurden. Desweiteren stĂŒnden in diesem Zusammenhang angeblich 46 Kassen âunter Beobachtungâ. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat dies nun offiziell dementiert.
Die Meldungen basierten auf âveraltetenâ Zahlen, durch die man keine RĂŒckschlĂŒsse auf die tatsĂ€chliche Situation ziehen könne. Ja, man sprach sogar davon, dass sich durch die Gesundheitsreform das Defizit auf unter eine Milliarde Euro bringen lieĂe.
LieĂe sich dies umsetzen, mĂŒssten keine flĂ€chendeckenden ZusatzbeitrĂ€ge erhoben werden und keine der Kassen stĂŒnde vor dem Aus. Wie die Wirklichkeit aussieht, kann man immer schwerer sagen, obwohl eigentlich die Versicherten ein Recht darauf hĂ€tten, zu erfahren, wie es um ihre Kasse bestellt ist!
Ăbergewichtige haben es generell in unserer Gesellschaft nicht leicht, doch auch in Sachen Krankenversicherung haben sie nicht selten das Nachesehen. Bevor man eine Zusatzversicherung abschlieĂen oder in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss man an der GesundheitsprĂŒfung vorbei.
Hierbei fallen Ăbergewichtige in den Bereich der sogenannten Risikogruppen. Summiert sich dies mit anderen Faktoren wie Vorerkrankungen, zu hohem Blutdruck oder ist man ĂŒber 40 Jahre alt, kann dies schnell zu einer Ablehnung der privaten Krankenversicherung fĂŒhren.
Bei Zusatzversicherungen zahlt man aufgrund dessen meist mehr als Normalgewichtige. Hat man jedoch nur Ăbergewicht und ist ansonsten kerngesund, was leider nur selten der Fall ist, hat man noch eine Chance. Dies liegt vor allem daran, dass die Methoden zur Feststellung von Ăbergewicht, wie zum Beispiel der Body Mass Index (BMI), umstritten sind.
Trotzdem sollte man bei der GesundheitsprĂŒfung natĂŒrlich bei der Angabe des Gewichts nicht schummeln, denn falsche Angaben kosten einen schnell den Versicherungsschutz!
SpĂ€testens seit der EinfĂŒhrung der StudiengebĂŒhren sind viele Studenten dazu gezwungen neben dem Studium zu jobben um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ist man gesetzlich versichert, darf man jedoch nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen, sonst gilt man vor dem Gesetz als Arbeitnehmer und muss u.a. SozialbeitrĂ€ge zahlen.
Zu Beginn des Studiums hat man jedoch die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei entfÀllt dann die Einkommenshöchstgrenze von 400 Euro. Viele Studenten lassen sich auf diese Weise ködern.
Jedoch gibt es auch hier wieder einen Haken: Man darf nicht mehr als 20 Stunden im Monat arbeiten. Der Nebenjob muss also extrem gut bezahlt sein, damit es sich lohnt. Vor einem ĂŒbereilten Wechsel in die private Krankenversicherung, sollte man sich zudem genauestens ĂŒber das System und die damit verbundenen BeitrĂ€ge informieren!
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